Betriebliche Altersvorsorge (JobPension)
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Wird meine Betriebsrente oder meine Kapitalabfindung mit sonstigen Abgaben belastet?

Ja, da du auf deine Beiträge für die Betriebsrente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet hast, fallen diese Abgaben im Rentenalter an. Aber da deine eingesparten Beiträge in der Aufbauphase Zinsen und Zinseszinsen für dich erwirtschaftet haben, bleibt dir dieser Gewinn größtenteils erhalten.

 

Hinweis:

JobPension in Kooperation mit MRH Trowe