Welche Belege dürfen eingereicht werden und wo kann ich einkaufen?
Es dürfen jegliche Belege mit Mahlzeiten oder Lebensmitteln eingereicht werden, welche für den sofortigen Verzehr, bzw. die Mittagspause bestimmt sind. Demnach kann kann überall Essen gehen bzw. Lebensmittel erwerben: beim Bäcker, im Restaurant, im Supermarkt oder beim Imbiss. Es gibt keine Bindung an bestimmte Anbieterinnen und Anbieter.