Betriebliche Altersvorsorge (JobPension)
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Was passiert, wenn ich meinen Arbeitgeber verlasse?

Du hast grundsätzlich das Recht auf deinen Vertrag und nimmst diesen bei Verlassen deines Arbeitgebers immer mit. Das betrifft auch die im Vertrag enthaltenen Zuschüsse des Arbeitgebers. Dein neuer Arbeitgeber kann deinen Vertrag übernehmen und nach deinen Wünschen weiterführen, er ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit dem 01.01.2005 ein weiteres wichtiges Recht eingeräumt: „Das Recht auf Kapitalübertragung“, das heißt du hast Anspruch auf Übertragung deines Guthabens aus deinem Betriebsrentenvertrag auf einen anderen Versorgungsträger. Damit dies funktioniert, wurde ein Übertragungsabkommen unter den Versorgungsträgern eingerichtet.

Wird dein Guthaben übertragen, dürfen dir keine weiteren Einrichtungskosten in Rechnung gestellt werden. Mit diesen Rechten ist immer gewährleistet, dass deine Betriebsrente jeden Arbeitgeberwechsel „überlebt“, sofern du deine Rechte einforderst.  

 

Hinweis:

JobPension in Kooperation mit MRH Trowe .