HomeOffice, Kurzarbeit, Corona

Verringert sich die JobLunch Erstattung in der Kurzarbeit?

Die Erstattung erfolgt, wie immer, an Arbeitstagen, an denen du für das Unternehmen tätig warst. Warst du in dem Monat z.B. 15 Tage für das Unternehmen tätig, kannst du auch für 15 Mahlzeiten Belege einreichen. Waren es z.B. aufgrund von Kurzarbeit nur 8 Tage kannst du Belege für 8 Tage einreichen.

Wichtig:

Bitte lade die Belege eines Monats immer bis zum Monatsende hoch.