Kann ich mir den Rückkaufswert auszahlen lassen, wenn ich die Betriebsrente kündige?
Grundsätzlich nein. Es handelt sich bei der Betriebsrente - wie bei der gesetzlichen Rente - um echte Vorsorge fürs Alter. Nur im Rahmen von Kleinstabfindungen sind vorherige Auszahlungen möglich.
Hinweis:
JobPension in Kooperation mit MRH Trowe