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Kann ich mir den Rückkaufswert auszahlen lassen, wenn ich die Betriebsrente kündige?

Grundsätzlich nein. Es handelt sich bei der Betriebsrente - wie bei der gesetzlichen Rente - um echte Vorsorge fürs Alter. Nur im Rahmen von Kleinstabfindungen sind vorherige Auszahlungen möglich.   

 

Hinweis:

JobPension in Kooperation mit MRH Trowe