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Recht & Compliance
Können Sie bei Berufsunfähigkeitseintritt auf einen anderen Beruf verwiesen werden?
Abstrakter Verweis: Nein. Konkreter Verweis: Übst du eine andere, deiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Als entsprechend wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich abweichenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt.
Hinweis:
JobPension in Kooperation mit MRH Trowe.