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An wie vielen Tagen im Monat kann ich JobLunch nutzen und wie berechnet sich der Essenszuschuss?
Hier erfährst du, an wie vielen Tagen du JobLunch nutzen kannst und wie sich der Essenszuschuss zusammensetzt.
Der Anspruch von bis zu 7,23 € pro Arbeitstag (Stand: Kalenderjahr 2024) ist auf maximal 15 Arbeitstage pro Monat begrenzt. Ist der Preis deiner zu bezuschussenden Mahlzeit niedriger als der maximale Zuschuss, ist der Anspruch auf diesen tatsächlichen Preis der Mahlzeit begrenzt. Der Preis einer Mahlzeit inkl. Getränke* darf außerdem 60,00 € nicht überschreiten.
Hinweis:
Die Auszahlung der Zuschüsse für den jeweiligen Monat erfolgt durch Erstattung im Rahmen der Lohnabrechnung des Folgemonats. Weitere Infos, wie sich der Essenszuschuss berechnet, findest du hier.
*Alkohol ist z.B. generell aus der Berücksichtigung ausgeschlossen. Bitte ziehe diese Rechnungsposten immer vom Erstattungsbetrag ab.