Die Änderungen greifen zum 01.01.2020. Die Sachbezüge im Januar (Auszahlung zwischen dem 01.01.2020 bis zum 31.01.2020) müssen bereits nach den neuen Regeln ausgeschüttet werden.
Hier findet ihr die Links zu den Gesetzestexten sowie eine Vorstellung der Neuregelung.
Neuregelung Einkommensteuergesetz vom 29.11.2019:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/552-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Den richtigen Artikel findest du im PDF auf Seite 10 unter Punkt 6.
Der Bundestag hat am 07.11.2019 in seiner 124. Sitzung entscheiden, dass nur Gutscheine und Geldkarten als begünstigter Sachbezug gelten, die unter einen Ausnahmebereich von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG fallen. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 29.11.2019 zugestimmt.
ZAG § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__2.html
BaFin - Merkblatt zum Ausnahmebereich von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html
Prepaidverband - Merkblatt zum Ausnahmebereich von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG:
https://www.prepaidverband.de/wp-content/uploads/2018/06/ZAG-Merkblatt.pdf