Recht & Compliance

Weshalb findet kein gesonderter KYC Prozess beim Mitarbeiter statt, sondern nur beim Arbeitgeber?

Ein gesonderter KYC Prozess ist beim Arbeitnehmer ist nicht erforderlich, da keine direkte Beziehung zwischen Arbeitnehmer und der Bank bzw. dem Karten-Issuer besteht. Die Karte befindet sich zwar faktisch im Besitz des Arbeitnehmers, dauerhafter Eigentümer sowohl der Karte als auch des Guthabens auf der Karte ist jedoch der Arbeitgeber. Deshalb muss für den Arbeitgeber als Eigentümer des Guthabens in jedem Fall ein KYC Prozess durchgeführt werden, nicht jedoch für den Arbeitnehmer.