JobLunch - Arbeitgebende

Wer haftet? Übernimmt Belonio die Haftung?

Mitbewerber werben offensiv mit einer Haftungsübernahme - das finden wir unseriös. Andere wiederum prüfen eingereichte Belege erst gar nicht - das ist natürlich nicht wirklich hilfreich.

Was kann überhaupt passieren? Bei einer Betriebsprüfung bekommen die Betriebsprüfer seit fünf Jahren eine Prozessbeschreibung von JobLunch um zu sehen, wie wir prüfen (siehe oben).
Es wurde noch nie ein falscher Beleg gefunden.

Aber: Software und Menschen sind nicht unfehlbar. Deswegen haben wir uns für den dreistufigen Belegprüfungsprozess entschieden, obwohl rein technisch kein Mitarbeiter die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bestätigen bzw. die Inhalte des Bons eingeben müsste. Falls ein Betriebsprüfer mal einen Bon finden sollte, dann werden Sie diesen Bon als Arbeitgeber im Zweifel nachversteuern müssen. Jedoch haben Sie im Innenverhältnis mit dem Mitarbeiter immer die Möglichkeit diesen arbeitsrechtlich in Regress zu nehmen. (Siehe Stufe 1. der Belegprüfung)