- Hilfe-Center
- Essenszuschuss (JobLunch)
- JobLunch - weitere Fragen
-
Erste Schritte für Arbeitgeber
-
Abrechnung & Reporting
-
Recht & Compliance
-
Belonio, App & Cockpit
- Für Unternehmen: Vorinformationen
- Abrechnung & Reporting
- Das neue Belonio Cockpit 4.1 für Arbeitgeber
- Cockpit für Arbeitgeber: Mitarbeitenden-Verwaltung
- Cockpit für Arbeitgeber: Benefit-Verwaltung
- Mein Userkonto: Anmeldung, Registrierung und Verwaltung
- Die Belonio App 4.0 für Mitarbeitende installieren
- Belonio App für Mitarbeiter
- Bugs & Fixes: wenn es mal nicht so klappt wie geplant
- Login-Verfahren ab November 2023
-
Sachbezug (Job50)
-
Essenszuschuss (JobLunch)
-
Belonio Vorteilswelt
-
Persönliche Aufmerksamkeiten (JobPresent)
-
Kita-Zuschuss (JobKidsCare)
-
Fahrtkostenzuschuss (JobWay)
-
Internetzuschuss (JobInternet)
-
Bonuszahlungen (JobBonus)
-
Dienstrad (JobBike)
-
Erholungsbeihilfe (JobRelax)
-
Betriebliche Altersvorsorge (JobPension)
-
Diensthandy (JobHandy)
-
Markenbotschafter (JobAdvert)
-
nicht monetäre Benefits (JobGoodies)
Warum darf mein Mittagessen nicht mehr als 60 Euro kosten?
Der Gesetzgeber sieht vor, sogenannte Luxus-(Mittag/Abend)-Essen zu vermeiden. Unser Prüfsystem erlaubte daher eine maximale Eingabe von 60 Euro pro Beleg. Wenn man also einen Supermarkt-Beleg über z.B. 80 Euro hatte, konnte man als erstattungsfähigen Betrag dennoch nur 60 Euro eingeben.
So oder so: gebe als Erstattungsbetrag einfach die Summe der Lebensmittel ein, die du für deine tagesaktuelle Mahlzeit konsumiert hast.