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Muss ich den in der Versorgungsordnung vorgegebenen Versorgungsträger nehmen?
Ja, die vom Arbeitgeber festgelegten Versorgungsträger sind durch die Versorgungsordnung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich vorgegeben. Dir stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. Dein Arbeitgeber ist für die Auswahl per Gesetz verantwortlich und darf diese für die bAV-Lösung des Unternehmens vorgeben.
Hinweis:
JobPension in Kooperation mit MRH Trowe.