JobBike - Informationen für Mitarbeitende
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FAQ: Die Basics zum JobBike via Belonio

Du interessierst dich für das Fahrradleasing via JobBike bei deinem Unternehmen oder hast schon ein JobBike? Dann ist dieser Artikel für dich!

Inhalte des Artikels

Wer, was, wo: Wie du ein JobBike bekommen kannst
Händlerwahl
Leasingdauer
Wie viele JobBikes pro Person

Versicherung und Nutzung
Versicherungsart
Privatnutzung
Verleihen
Wartung und Inspektion
Schadensregulierung

Aufgesattelt und los:
Wie du ein JobBike bekommen kannst

Ob Minijob oder Vollzeit: geradelt wird immer!
Grundsätzlich kommen erstmal alle Angestellten eines Betriebs für die Nutzung von JobBike in Frage, unabhängig von der Beschäftigungsart.

Ob ein JobBike genutzt werden kann, legt jedes Unternehmen selbst fest. Solltest du als Arbeitnehmer*in Interesse an einem JobBike haben, sprich gerne deine Personalabteilung gezielt an. Die Personalabteilung darf sich dann gerne mit ihren Fragen an uns wenden!

Juhu, ich bekomme ein JobBike!
Bei welchen Händlern kann ich ein JobBike bestellen?

Eine Liste aller teilnehmenden Fachhändler findest du beim Leasingpartner deines Unternehmens, den du bei deinem Arbeitgeber erfragen kannst.  Sollte ein für dich interessanter Händler nicht in der Liste aufgeführt sein, kontaktiere uns gerne unter support@belonio.de .
Wir prüfen dies anschließend im Einzelfall. 

Wie ist die Leasingdauer?

Die Leasingdauer beträgt in der Regel 36 Monate. Die genaue Leasingdauer kannst du jedoch den Rahmenbedingungen entnehmen, die dein Arbeitgeber individuell für eure Firma vereinbart hat.

Kann ich auch mehr als ein JobBike leasen?

Das liegt im Ermessen deines Arbeitgebers. Dieser definiert die genauen Möglichkeiten und  Bedingungen für die Rahmenbedingungen von JobBike.

Versicherung und Nutzungsbedingungen

Wie ist mein JobBike versichert?

Das JobBike ist über ein Versicherungspaket des Leasinggebers versichert. Die Versicherungsdetails sind im Überlassungsvertrag einzusehen. Die Möglichkeit, das Fahrrad eigenständig zu versichern, besteht nicht. 

Nix wie los, wohin du willst? Ja!

 Das Fahrrad/E-Bike steht dir in vollem Umfang auch für private Nutzung zur Verfügung.

Darf ich mein JobBike an Dritte verleihen?

Bitte prüfe hierzu deinen persönlichen Überlassungsvertrag auf entsprechende Vorgaben.
Beachte bitte, dass in der Regel Arbeitnehmer für Schäden haften, die Dritte bei der Nutzung verursacht haben. Prüfe im Detail auch deine Versicherungsvereinbarung.

Wer sein Rad liebt... der wartet es!

Für deine eigene Sicherheit ist es sinnvoll, dein JobBike regelmäßig auf Verschleiß und Mängel zu kontrollieren. Bitte prüfe in deinen Unterlagen (Überlassungsvertrag und Versicherungsbedingungen), ob dein Leasingverlag Wartungs- und Inspektionsleistungen durch (vertraglich festgelegte) Händler und Werkstätten einschließt, oder ob du diese grundsätzlich selbst bezahlst.

Bei Schäden am Rad: Kann ich die Werkstatt oder den Händler frei wählen, um mein JobBike reparieren zu lassen?

Autsch, das JobBike hats erwischt?
Bitte wähle einen der teilnehmenden Fachhändler, wenn du dein JobBike zur Reparatur bringst! Welche Händler das sind, ist auf der jeweiligen Website eures Leasingpartners recherchierbar.

Der Fachhändler/die Fachwerkstatt meldet den Schaden anschließend deiner JobBike-Versicherung und rechnet direkt mit der Versicherung ab.