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Wie berechnet man den Fahrtkostenzuschuss auf Basis der Anfahrtskilometer?
Als Grundlage für den Fahrtkostenzuschuss dient der einfache Arbeitsweg des Mitarbeitenden bis zur ersten Arbeitsstätte. Dies kann pauschal für 15 Tagen im Monat erfolgen.
Dabei werden je nach Entfernung folgende Werte angesetzt:
-
km 0 - 20: 0,30 € / km Anfahrtsweg
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ab km 21: 0,38 € / km Anfahrtsweg
Beispiele:
MA wohnt 15 km entfernt: 15 km * 0,30 € * 15 Tage / Monat = 67,50 € sind maximal / Monat möglich
MA wohnt 30 km entfernt: (20 km * 0,30 € + 10 km * 0,38 €) * 15 Tage / Monat = 147 € sind maximal / Monat möglich
Der Arbeitgeber hat zusätzlich 15 % Pauschalsteuer abzuführen.
Zu berücksichtigen ist, dass der Erstattungswert dann bei der ESt. des Mitarbeitenden nicht mehr bei den Werbungskosten angesetzt wird.