- Hilfe-Center
- Recht & Compliance
-
Erste Schritte für Arbeitgeber
-
Abrechnung & Reporting
-
Benefit-Booster (für Unternehmen)
-
Belonio, App & Cockpit
- Für Unternehmen: Vorinformationen
- Abrechnung & Reporting
- Das neue Belonio Cockpit 4.1 für Arbeitgeber
- Cockpit für Arbeitgeber: Mitarbeitenden-Verwaltung
- Cockpit für Arbeitgeber: Benefit-Verwaltung
- Mein Userkonto: Anmeldung, Registrierung und Verwaltung
- Die Belonio App 4.0 für Mitarbeitende installieren
- Belonio App für Mitarbeiter
- Benefit Cafeteria
- Bugs & Fixes: wenn es mal nicht so klappt wie geplant
- Login-Verfahren ab November 2023
-
Gutscheinbasierte Benefits (Job50, JobPresent, JobBonus)
-
Essenszuschuss (JobLunch)
-
Belonio Vorteilswelt
-
nicht monetäre Benefits
-
Kita-Zuschuss (JobKidsCare)
-
Fahrtkostenzuschuss (JobWay)
-
Internetzuschuss (JobInternet)
-
Dienstrad (JobBike)
-
Erholungsbeihilfe (JobRelax)
-
Betriebliche Altersvorsorge (JobPension)
-
Diensthandy (JobHandy)
-
Recht & Compliance
Weshalb findet kein gesonderter KYC Prozess beim Mitarbeiter statt, sondern nur beim Arbeitgeber?
Ein gesonderter KYC Prozess ist beim Arbeitnehmer ist nicht erforderlich, da keine direkte Beziehung zwischen Arbeitnehmer und der Bank bzw. dem Karten-Issuer besteht. Die Karte befindet sich zwar faktisch im Besitz des Arbeitnehmers, dauerhafter Eigentümer sowohl der Karte als auch des Guthabens auf der Karte ist jedoch der Arbeitgeber. Deshalb muss für den Arbeitgeber als Eigentümer des Guthabens in jedem Fall ein KYC Prozess durchgeführt werden, nicht jedoch für den Arbeitnehmer.