- Hilfe-Center
- Essenszuschuss (JobLunch)
- JobLunch - Belege richtig einreichen (für Angestellte)
-
Erste Schritte für Arbeitgeber
-
Abrechnung & Reporting
-
Recht & Compliance
-
Belonio, App & Cockpit
- Für Unternehmen: Vorinformationen
- Abrechnung & Reporting
- Das neue Belonio Cockpit 4.1 für Arbeitgeber
- Cockpit für Arbeitgeber: Mitarbeitenden-Verwaltung
- Cockpit für Arbeitgeber: Benefit-Verwaltung
- Mein Userkonto: Anmeldung, Registrierung und Verwaltung
- Die Belonio App 4.0 für Mitarbeitende installieren
- Belonio App für Mitarbeiter
- Bugs & Fixes: wenn es mal nicht so klappt wie geplant
- Login-Verfahren ab November 2023
-
Sachbezug (Job50)
-
Essenszuschuss (JobLunch)
-
Belonio Vorteilswelt
-
Persönliche Aufmerksamkeiten (JobPresent)
-
Kita-Zuschuss (JobKidsCare)
-
Fahrtkostenzuschuss (JobWay)
-
Internetzuschuss (JobInternet)
-
Bonuszahlungen (JobBonus)
-
Dienstrad (JobBike)
-
Erholungsbeihilfe (JobRelax)
-
Betriebliche Altersvorsorge (JobPension)
-
Diensthandy (JobHandy)
-
Markenbotschafter (JobAdvert)
-
nicht monetäre Benefits (JobGoodies)
Welche Belege dürfen eingereicht werden und wo kann ich einkaufen?
Es dürfen jegliche Belege mit Mahlzeiten oder Lebensmitteln eingereicht werden, welche für den sofortigen Verzehr, bzw. die Mittagspause bestimmt sind. Demnach kann kann überall Essen gehen bzw. Lebensmittel erwerben: beim Bäcker, im Restaurant, im Supermarkt oder beim Imbiss. Es gibt keine Bindung an bestimmte Anbieterinnen und Anbieter.