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Was ist, wenn ich bereits den Höchstbetrag in der betrieblichen Altersvorsorge (4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) bezahle?
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes kannst du nun weitere 4%, also insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze West, in deine betriebliche Altersversorgung investieren. Wenn du bereits 4% steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung zahlst, hast du nun die Möglichkeit weitere 4% steuerfrei in diese einzubringen. Somit hast du in 2019 ein Budget von 536 Euro pro Monat zur Verfügung.
Hinweis:
JobPension in Kooperation mit MRH Trowe.