Ja, damit JobInternet gesetzeskonform verbucht werden kann, wird eine Kostenbestätigung der Mitarbeitenden zu Beginn der Zuwendung und dann wiederkehrend im Jahresturnus zwingend benötigt . Ohne diese Kostenbestätigung kann die Person keine Erstattungsbuchung erhalten. Diese gesetzliche Regelung ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Eine rückwirkende Ausschüttung ist nicht möglich .
Optional:
Die Einreichung eines Dokuments, was die Kosten bestätigt, ist derzeit noch nicht verpflichtend. Es genügt die Bestätigung der rechtl. Vorraussetzungen per "Häkchen"! ✔️
💡 GUT ZU WISSEN
Ausstehende Zustimmungen erkennst du als Arbeitgeber daran, dass die Buchung von JobInternet für die Person in den verspäteten Aufladungen verbleibt.
Willst du einmal insgesamt für das Unternehmen wissen, wer die Kostenbestätigung noch nicht erledigt hat, kannst du auch einen Zustimmungs-Report generieren.
Die Mitarbeitenden müssen dafür einfach die Funktion in dem persönlichen Konto nutzen und wie folgt vorgehen:
(1) Klicke auf den Job-Internet Button in deinem Mitarbeitendenacount:
(2) Bestätige die Kosten ganz bequem per “Häkchen” und klicke abschließend "Einreichen"
der Upload deines Internet-Vertrags ist derzeit noch freiwillig und damit optional. der einfache Haken genügt aktuell!
Geschafft!
Der Benefit JobInternet kann für die Kollegin oder den Kollegen nun via Belonio abgebildet werden.