JobInternet: Rechtliche Aspekte

FAQ: Was kann wann für den Internetzuschuss angerechnet werden?

Wer kann JobInternet bekommen, was ist erstattungsfähig, welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Hier steht es!

In diesem Artikel:

- Erstattbare Kosten

- Maximalhöhe des Benefits

- Informationen zu erlaubten Vertragsinhabern

- Erstattungsmöglichkeiten z.B. für Teilzeitkräfte

- Mitwirkungspflichten für Mitarbeitende


Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Zu den Internet-Kosten zählen z.B. DSL Gebühren, Flatrates, Datentarife aber auch Geräte/Hardware wie Laptop, PC, Tablet, Smartphone und Router. Alle Kosten die anfallen, um Zuhause ins Internet zu kommen, können berücksichtigt werden.

Wichtig:

Verträge von Mobiltelefonen dürfen nicht mit angerechnet werden. Kostenpflichtige Dienste wie Streamingdienste, die online genutzt werden, entfallen ebenso.

Bis zu welcher Höhe können die Kosten übernommen werden?

Bis zu 50 € monatlich können mit einer einfachen Kostenbestätigung des Mitarbeiters erstattet werden.

Dürfen zu berücksichtigende Verträge bzw. Rechnungen auf eine andere Person ausgestellt sein?

Der Name der Person, die den Zuschuss erhält, muss klar genannt werden.

Dürfen auch mehrere Personen als RechnungsempfängerInnen/Vertragspartner genannt sein? Was muss dann beachtet werden?

Ja. das ist auch in Ordnung. Der erstattbare Betrag muss dann pro Rechnung/Vertrag aber anteilig berechnet werden, bzw. darf nur anteilig angerechnet werden.

 

Erhalten Teilzeit-Mitarbeiter und Werkstudenten auch den vollen Betrag erstattet?

Dies liegt immer im ermessen des Arbeitgebers, ist jedoch rechtlich möglich.


Mitwirkungspflichten für Mitarbeitende

Aktuell ist es notwendig, dass Mitarbeitende die anfallenden Kosten einmal bestätigen. Ansonsten wird die Erstattung nicht im Lohn-Report aufgeführt!

Derzeit optional ist der Upload eines aktuellen Rechnungsdokuments durch Mitarbeitende. Dies ist allerdings möglich, aber noch nicht notwendig und somit freiwillig.