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Ein- und Mehrzweckgutscheine: Wo sind die Unterschiede?
Auf der Rechnung werden Gutscheine als Ein- oder Mehrzweckgutscheine bezeichnet - hier erklären wir, was das bedeutet.
Der Unterschied dieser beiden Gutscheintypen liegt in der Besteuerung:
Einzweck-Gutscheine
Bei einem Einzweck-Gutschein steht bereits vor Einlösung fest, welcher Steuersatz zugrunde gelegt wird. Es erfolgt die sofortige Berechnung der Mehrwertsteuer, da der Mehrwertsteuersatz bereits festgelegt ist. Es geht darum, ob im Voraus klar ist, mit welchem Mehrwertsteuersatz die Gutscheine eingelöst werden können. In diesem Fall führt das Finanzamt bereits im Voraus die aktuell geltenden 19 % des regulären Mehrwertsteuersatzes ab.
Mehrzweck-Gutscheine
Mehrzweck-Gutscheine dagegen werden mit 0% besteuert, da hier die Verwendung noch unklar ist.
Ein Beispiel:
Wenn es beim Anbieter 11 teamsport nur Waren mit einer Mehrwertsteuerklasse gibt, handelt es sich um einen ein Einzweck-Gutschein.
Wenn zum Beispiel wie beim Partner Rewe Waren mit verschiedenen Mehrwert-Steuersätzen angeboten werden (derzeit voller Satz: 19 Prozent; reduzierter Satz: derzeit 7%), handelt es sich um einen Mehrzweck-Gutschein.