Diensthandy (JobHandy)
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Darf der Vertrag auch privat sein?

Ja, es kann auch ein privater Vertrag geschlossen werden. Bei dieser Variante zahlt der Mitarbeiter die Kosten zuerst selbst und der Arbeitgeber erstattet diese im Nachhinein. Wichtig ist, dass das Handy / Smartphone im Besitz des Arbeitgebers ist.